Sobald das Thermometer zweistellig auf mehr als 30 Grad klettert, taucht in Familien-Chats zuverlässig die gleiche Frage auf: Gibt es heute Hitzefrei? Die Antwort ist komplizierter, als viele Eltern denken und sie unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teils erheblich.
Der überraschende Vergleich bei der Hitzefrei-Regel: Büro vs. Klassenzimmer
Ein interessanter Fakt vorweg: Im Arbeitsrecht gibt es klare Vorgaben für Hitze am Arbeitsplatz. Steigt das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad, soll der Arbeitgeber eingreifen, bei mehr als 30 Grad muss er es sogar. Dies ist festgelegt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Für Schulen gibt es keine vergleichbar verbindliche bundesweite Regel. Eine einheitliche Antwort darauf, ab wann es hitzefrei gibt, existiert nicht. Der Grund: Bildung ist Ländersache und die Regeln unterscheiden sich teils deutlich. Ein allgemeines Recht auf hitzefrei gibt es in Deutschland nicht – selbst in Bundesländern mit konkreten Temperaturwerten folgt daraus nicht automatisch, dass Schüler nach Hause gehen dürfen.

Wer am Ende über Hitzefrei entscheidet
In vielen Bundesländern entscheidet letztlich die Schulleitung, ob der Unterricht verkürzt, verlegt oder vorzeitig beendet wird. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wie heiß ist es tatsächlich in den Klassenräumen? Gibt es kühlere Räume als Alternative? Ist die Betreuung jüngerer Schüler gesichert? Können Schüler, die mit dem Bus kommen, überhaupt früher nach Hause?
Bevor der Unterricht komplett ausfällt, greifen die meisten Schulen ohnehin zu milderen Maßnahmen. Dazu gehören Unterricht in kühleren Räumen, Unterricht im Schatten, längere Pausen, Kurzstunden, der Verzicht auf Hausaufgaben oder die Verlegung von Klassenarbeiten.
Die Regeln im Überblick: Was in welchem Bundesland gilt
| Bundesland | Kriterium | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Bayern | Keine feste Gradzahl gesetzlich verankert; Kultusministerium empfiehlt 25 Grad im Schatten als Orientierung | Frühestens nach der 4. Stunde; Oberstufe und Berufsschule ausgenommen |
| Baden-Württemberg | Mindestens 25 Grad Außentemperatur um 11 Uhr als Kriterium | Frühestens nach der 4. Stunde; berufliche Schulen und gymnasiale Oberstufe ausgenommen |
| Nordrhein-Westfalen | Raumtemperatur über 27 Grad als Anhaltspunkt; unter 25 Grad ausgeschlossen | Nur Grundschule und Sekundarstufe I; bei Klasse 5/6 Zustimmung der Eltern nötig; Sekundarstufe II ausgenommen |
| Niedersachsen | 25 Grad als Empfehlung des Kultusministeriums | Seit 2025 Spielraum auf Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen erweitert |
| Bremen | 25 Grad als Empfehlung des Kultusministeriums | Ähnliche Regelung wie Niedersachsen |
| Brandenburg | 25 Grad um 10 Uhr draußen oder 25 Grad um 11 Uhr drinnen | Grundschule und Sekundarstufe I; Oberstufe in der Regel ausgenommen |
| Sachsen-Anhalt | Schulleitung entscheidet individuell | Einbeziehung der Jahrgänge 11 und 12 in Ausnahmefällen möglich |
| Thüringen | Schulleitung entscheidet individuell | Tendenz zu Kurzstunden statt vollständigem Unterrichtsausfall |
| Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern | Schulleitung entscheidet individuell, keine landesweit einheitliche Gradzahl bekannt | Oberstufe ist in der Regel von Hitzefrei ausgenommen |
Diese Übersicht bildet die allgemeine Tendenz nach aktuellem Stand ab. Da Schulleitungen situativ entscheiden, lohnt sich bei akuter Hitze immer ein Blick auf die Website der jeweiligen Schule oder eine kurze Nachfrage beim Sekretariat.

Warum die Oberstufe fast nie betroffen ist
Auffällig häufig sind ältere Jahrgänge von Hitzefrei ausgeschlossen. Das betrifft etwa Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – mit der Begründung, dass es in höheren Klassen stärker um prüfungsrelevante Inhalte, Kursverpflichtungen und Abschlüsse geht.
Eine Ausnahme bildet Niedersachsen, wo der Spielraum für die Sekundarstufe II inzwischen erweitert wurde, sowie Sachsen-Anhalt, das eine Einbeziehung der Abiturjahrgänge in Ausnahmefällen erlaubt.
Der Irrglaube, der jeden Sommer für Streit in Elternforen sorgt
Was viele Eltern nicht wissen und was regelmäßig zu Konflikten führt: Eltern dürfen ihre Kinder bei Hitze nicht einfach eigenmächtig von der Schule fernhalten oder früher abholen, ohne dass die Schule zugestimmt hat. Eine eigenmächtige Beurlaubung von Kindern bei hohen Temperaturen ist nicht zulässig, weder Schülerstreiks noch von Eltern initiierte Schulstreiks entsprechen der geltenden Rechtslage.
Nur bei nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, die den Schulweg unzumutbar machen – etwa plötzliches Glatteis oder der Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs – dürfen Eltern eigenständig entscheiden, ob der Schulbesuch zumutbar ist. Hitze allein zählt rechtlich in der Regel nicht zu diesen Ausnahmefällen.
Umgekehrt gilt: Wird offiziell Hitzefrei gegeben, dürfen jüngere Kinder trotzdem oft nicht einfach gehen. Bei Grundschülern und jüngeren Jahrgängen ist stets eine Absprache mit den Eltern erforderlich, diese müssen der vorzeitigen Entlassung zustimmen. Ohne Einverständnis bleibt der reguläre Unterricht bestehen.

Was an heißen Schultagen trotzdem hilft
Unabhängig davon, ob Hitzefrei gegeben wird oder nicht: Wichtig bleibt für Eltern und Schulen, dass Kinder bei Hitze möglichst wenig belastet werden, mit ausreichend Wasser, leichter Kleidung, Sonnenschutz und gegebenenfalls mit einer schützenden Kopfbedeckung.
Hier sind ein paar praktische Punkte für den Schulalltag bei Hitze:
Eine Trinkflasche mitgeben – auch wenn der Unterricht regulär stattfindet, sollte ausreichend Flüssigkeit zur Verfügung stehen.
Auf leichte, helle Kleidung achten – synthetische Stoffe stauen Wärme zusätzlich.
Mit der Schule im Austausch bleiben – viele Schulen informieren über Elternbriefe, Apps oder die Schulwebsite, sobald sich an heißen Tagen etwas am Stundenplan ändert.
Hausaufgaben und Lernpensum realistisch einschätzen – an extremen Hitzetagen sinkt die Konzentrationsfähigkeit messbar, auch nach Schulschluss.
Häufige Fragen zum Thema Hitzefrei
Gibt es ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei?
Nein. Ein bundesweites Recht existiert nicht. Die Entscheidung liegt bei den einzelnen Bundesländern und letztlich oft bei der jeweiligen Schulleitung.
Darf ich mein Kind bei Hitze einfach selbst von der Schule abholen?
Schulpflicht gilt auch an heißen Tagen. Eine eigenmächtige Befreiung vom Unterricht allein wegen hoher Temperaturen ist rechtlich nicht vorgesehen.
Warum bekommt die Oberstufe selten Hitzefrei?
In vielen Bundesländern sind ältere Jahrgänge wegen anstehender Prüfungen und Kursverpflichtungen ausdrücklich von Hitzefrei-Regelungen ausgenommen.
Muss die Schule bei Hitzefrei trotzdem eine Betreuung anbieten?
Ja, insbesondere an Ganztagsschulen und bei jüngeren Kindern. Eine Entlassung ohne gesicherte Anschlussbetreuung ist in der Regel nicht zulässig.
Wo finde ich die genauen Regeln für mein Bundesland?
Am verlässlichsten sind die Website des jeweiligen Kultusministeriums oder eine direkte Nachfrage bei der Schule, da sich Regelungen von Zeit zu Zeit ändern.
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