Babboe Lastenrad: Gefährdung der Sicherheit
“Wir empfehlen die Lastenräder nicht zu benutzen”, heißt es auf der Webseite von Babboe. Nachdem die niederländische Behörde für die Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit (Niederlande Voedsel- en Warenautoriteit, NVWA) auf das hohe Sicherheitsrisiko der Lastenräder hingewiesen hat, reagierte die Niederlande als erster und erteilte ein behördliches Verkaufsverbot der Babboe-Räder. Deutschland hat mittlerweile nachgezogen und erteilte ein Rückruf sowie ein Verkaufsstopp der Lastenfahrräder.
Für alle Besitzer ist dies besonders ärgerlich. Sobald allerdings die Sicherheit im Straßenverkehr nicht länger gewährleistet werden kann, sollte man besser nichts riskieren. Aber wie konnte es dazu kommen? Laut des ADAC werden den Lastenfahrrädern von Babboe erhebliche Sicherheitsmängel nachgesagt, da zuletzt vermehrt Rahmenbrüche aufgetreten sind. “Dies sei im Straßenverkehr ein lebensgefährliches Risiko”, schreibt der ADAC.
Für welche Babboe-Lastenräder gilt das Sicherheitsrisiko?
Wir können zunächst einmal mit der Tatsache beruhigen, dass nicht alle Lastenfahrräder der Marke von dem Sicherheitsrisiko betroffen sind. Babboe wird sich angeblich schnellstmöglich an alle Eigentümer der betroffenen Modelle wenden. Dazu gehören:
- Babboe City/City-E/City Mountain
- Babboe Curve/Curve-E/Curve Mountain
- Babboe Big/Big-E
- Babboe Dog/Dog-E
- Babboe Max-E
- Babboe Mini-E/Mini Mountain
- Babboe Pro Trike/Trike-E/Trike XL;
- Babboe Carve-E/ Carve Mountain
Bekommen Besitzer ihr Geld zurück?
Wer schnell sein Geld zurückbekommen möchte, muss sich noch etwas gedulden und abwarten wie Babboe weiter fortfahren wird. Der ADAC erklärt: “Man muss dem Verkäufer immer erst eine zweite Chance geben, eine mangelfreie Sache zu liefern. Erst wenn der Verkäufer sich weigert, mitteilt dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist oder auf ein Nacherfüllungsverlangen mit Fristsetzung nicht reagiert, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.”
Wer haftet bei Unfällen?
Wer mit einem der betroffenen Modelle in einem Verkehrsunfall verwickelt wurde, kann Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller erteilen, allerdings nur wenn der Unfall auf den Produktmangel zurückzuführen ist, erklärt der ADAC weiter.
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