Das Coronavirus hält uns weiter in Atem. Um die Ausbreitung einzudämmen, werden jetzt “Coronaferien” verordnet. Das heißt, dass in vielen Bundesländern Schulen und Kitas geschlossen bleiben. Was Eltern jetzt wissen müssen…
Darf ich als Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn die Kita/Schule geschlossen hat?
Für kurze Zeit, das heißt in der Regel für wenige Tage, können Eltern bei ihren Kindern zuhause bleiben und bekommen weiterhin ihren Lohn, bzw. ihr Gehalt bezahlt. Rechtliche Grundlage ist hier § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die sogenannte “vorübergehende Verhinderung”. Allerdings müssen Eltern vorab genau geprüft haben, ob es eine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung gibt.
Normalerweise gibt man die Kinder im Notfall gerne zu den Großeltern. Laut Hinweis des Robert Koch Instituts sollte aber gerade das im Moment vermieden werden. Der Grund ist, dass Kinder das Coronavirus übertragen können , ohne selbst konkrete Krankheitssymptome zu zeigen. Da gerade ältere Menschen zur Hauptrisikogruppe gehören, sollte man innerhalb der Familie oder des Freundeskreises andere Lösungen zur Betreuung suchen.
Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Im Moment zeigen sich viele Firmen flexibel, selbst wenn es normalerweise keine Homeofficeregelung gibt. Doch um weiterhin Produktivität zu gewährleisten und gleichzeitig die Arbeitnehmer vor einer gegenseitigen Ansteckung zu schützen, haben viele größere Konzerne Homeoffice “verordnet”. Trotzdem gibt es kein Recht auf Homeoffice. Wenn sie von zuhause aus arbeiten wollen, müssen Arbeitnehmer das vorab mit ihren Vorgesetzten klären.
Zudem gibt es natürlich viele Berufsgruppen, in denen Homeoffice sowieso nicht in Frage kommt.
Wie kann ich die Zeit überbrücken?
Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Polizisten, Krankenpfleger werden spezielle Betreuungsdienste für deren Kinder eingerichtet, was auch sinnvoll ist im Sinne der Allgemeinheit.
Wer nicht zur Arbeit erscheinen kann, sollte verschiedene Möglichkeiten prüfen: Kann ich bezahlten Urlaub nehmen? Wenn dieser nicht ausreicht, kann ich unbezahlten Urlaub nehmen? Kann ich mich mit einer Kollegin/einem Kollegen mit der Kinderbetreuung abwechseln um wenigstens tageweise arbeiten zu können? Gibt es andere Familienmitglieder, die nicht in die Risikogruppe fallen, die mir bei der Kinderbetreuung helfen können?
Was gilt für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Selbstständige?
Bundesbeamte können für einige Tage “Sonderurlaub” beantragen aus wichtigen persönlichen Gründen. Bei Landesbeamten bestimmen jetzt die einzelnen Bundesländer, ob aktuell ähnliche Regeln gelten können.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es im Tarifvertrag Regeln, die eine kurzfristige Arbeitsbefreiung wegen Schulschließungen ermöglichen können. Betroffene erfahren darüber mehr von ihrem Dienstherrn oder ihrem Arbeitgeber.
Schwierig ist die Lage für Selbstständige: Für sie gibt es beim Thema Schulschließung keine Notfallregeln oder finanzielle Entschädigungen.
Kann ich mein Kind mit zur Arbeit bringen?
Ob das sinnvoll ist, muss man von Fall zu Fall entscheiden. Ein Recht darauf gibt es jedenfalls nicht und es Bedarf einer Absprache mit dem Arbeitgeber.
Außerdem wurden die Schulen ja aus dem Grund geschlossen, dass in der Folge soziale Kontakte eingeschränkt werden.
Wie kann ich meine Kinder beschäftigen?
Lagerkoller – davor haben Eltern logischerweise Angst. Da die schulfreie Zeit direkt in die Osterferien übergeht, werden die Kinder mehr als vier Wochen zuhause bleiben müssen. Die Digitalisierung ist nur an wenigen Schulen so weit fortgeschritten, dass jetzt auf E-Learning umgestellt werden könnte.
Die meisten Schulen geben Lernpläne aus, die von den Kindern in der schulfreien Zeit abgearbeitet werden sollen. Prüfungsregelungen werden von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt.
Für Grundschüler können wir die App Anton empfehlen, wo kostenlos und nach Jahrgangsstufe viele Übungen zur Verfügung stehen. Viele Materialien gibt es auch bei meinunterricht.de, einer Plattform auf der sich mehrere Lehrmittel-Fachverlage zusammen geschlossen haben.
Anders sieht es bei Kindern im Kindergartenalter aus. Hier sind die Eltern gefragt, sich ein Beschäftigungsprogramm zu überlegen. Es kommt erschwerend hinzu, dass man Sozialkontakte möglichst einschränken soll. Das heißt, dass die Kitaschließungen wenig bringen, wenn die Kinder sich dann individuell in Gruppen am Spielplatz wieder treffen. Keine leichte Situation, denn die Kleinen brauchen natürlich frische Luft und Bewegung. Waldspaziergänge bieten sich hier an, aber natürlich auch der eigene Garten, falls vorhanden.
Spielideen für drinnen und draußen findet ihr hier. Ideen für schöne Oster-DIYs haben wir hier. Zudem gibt es Spiele mit denen ihr die Kreativität eurer Kinder fördern könnt.
Bilder: Gettyimages